Du hast bereits einen Benutzeraccount?
Anmelden
Arbeitszeitmodelle: Flexibles Arbeiten in Büro und Homeoffice
Die Arbeitswelt wird zunehmend flexibler. Besonders gefragt sind Modelle wie die Vier-Tage-Woche, Gleit- oder Vertrauensarbeitszeit. Das bietet Arbeitnehmenden neue Möglichkeiten, bringt aber auch rechtliche Unsicherheiten mit sich. Doch welche Rechte haben Beschäftigte?
Viele Unternehmen ermöglichen diese Flexibilität, doch müssen sie dabei gesetzliche Vorgaben einhalten. In Deutschland gilt weiterhin das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das eine tägliche Arbeitszeit von acht, höchstens aber zehn Stunden erlaubt, sofern ein Ausgleich (innerhalb von sechs Monaten) erfolgt. Ausnahmen von dieser Regel sind etwa tarifliche Bereitschaftsdienste oder Notlagen.
Eine 4-Tage-Woche ist bei einer Gesamtwochenarbeitszeit von maximal 40 Stunden somit ohne Ausgleich möglich. Grundsätzlich darf die Arbeitszeit bis zu 48 Stunden wöchentlich betragen, bei entsprechendem Ausgleich (innerhalb von vier Monaten) sogar bis zu 60 Stunden.
Beschäftigte in Vertrauensarbeitszeit teilen sich diese weitgehend eigenverantwortlich ein. Die Zeiterfassung kann von Arbeitnehmenden selbst vorgenommen werden. Dies sowie gegebenenfalls beauftragte Überstunden sollten immer mit dem Arbeitgeber abgestimmt sein.
Ein neues Gesetz soll 2025 Klarheit in Sachen Homeoffice bringen. Bislang haben Beschäftigte keinen gesetzlichen Anspruch, von zu Hause zu arbeiten. Arbeitgeber dürfen den Arbeitsort zwar festlegen, jedoch ihrerseits Homeoffice nicht einfach anordnen. Regelungen hierzu erfolgen bisher meist über entsprechende Betriebsvereinbarungen oder in den Tarif- und Arbeitsverträgen.
„Arbeitgeber müssen zudem sicherstellen, dass Gesundheitsschutz, Datenschutz und Erreichbarkeit geregelt sind“, betont Petra Timm, Pressesprecherin bei Randstad Deutschland. Gesetzliche Ruhezeiten gelten auch im Homeoffice: Arbeitnehmende müssen also nicht rund um die Uhr erreichbar sein.
Die Expertin rät Arbeitnehmenden, klare Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen und gemeinsam individuelle Lösungen zu finden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, bieten Betriebsräte oder Gewerkschaften Unterstützung.
txn
Bidnachweise:
[4221-1] txn-Foto: Randstad/AdobeStock_fizkes
[4221-1a] txn-Foto: Randstad/AdobeStock_Corey (generiert mit KI)