Stellenbeschreibung
Pädagogische Fachkräfte (m/w/d) | Erzieher Jobs Heinsberg
Sie suchen ein liebevolles, sicheres Arbeitsumfeld mit bester Work-Life-Balance und interessieren sich für zukunftssichere Erzieher Jobs Heinsberg? Bei der Kreisstadt Heinsberg sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen in den städtischen Kindertagesstätten in Vollzeit oder Teilzeit neu zu besetzen.
- Position:
- Pädagogische Fachkräfte / Erzieher / Pfleger (m/w/d) für städtische KITAs
- Qualifikation:
- – abgeschlossene Ausbildung, staatliche Anerkennung:
– Staatlich anerkannte/r Erzieher/in (m/w/d)
– Staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/Heilpädagogin (m/w/d)
– Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in (m/w/d)
– Absolvent/in (m/w/d) eines Studiengangs nach § 4 Abs. 2 der Personalverordnung (z. B. Kindheitspädagogik, soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften, Heilpädagogik, Rehabilitationspädagogik, Sonderpädagogik)
– Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (m/w/d) - Fachbereich:
- städtische Kindertagesstätten / Kindergärten
- Einsatzort:
- 52525 Heinsberg
- Arbeitgeber:
- Stadt Heinsberg
- Anstellungsart:
- Vollzeit, Teilzeit, unbefristet
- Vergütung:
- EG S 8a TVöD (VKA)
- Regionale Zuordnung:
- Erzieher Heinsberg (m/w/d) | Pädagoge Heinsberg (m/w/d) | Pfleger Heinsberg (m/w/d) | Stadt Heinsberg Stellenangebote
- Bewerbungsfrist:
- 29.11.2026
- Bewerbung:

Pädagogische Fachkräfte / Erzieher / Pfleger (m/w/d) | Erzieher Jobs Heinsberg
in Vollzeit oder Teilzeit, unbefristet, Vergütung nach EG S 8a TVöD (VKA)
Bei der Kreisstadt Heinsberg sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen in den städtischen Kindertagesstätten zu besetzen.
Die Stadt Heinsberg betreibt zurzeit 12 eigene Kindertagesstätten mit ca. 225 Beschäftigten und insgesamt etwa 1.000 Betreuungsplätzen.
Einstellungsvoraussetzung ist u. a. einer der in den §§ 4, 5 und 11 der Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung) vom 27. November 2024 in der zurzeit geltenden Fassung aufgeführten Bildungsabschlüsse. Demnach kommen z. B. folgende Abschlüsse für eine Tätigkeit in den städtischen Kindertagesstätten in Frage:
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in (m/w/d)
Staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/Heilpädagogin (m/w/d)
Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in (m/w/d)
Absolvent/in (m/w/d) eines Studiengangs nach § 4 Abs. 2 der Personalverordnung (z. B. Kindheitspädagogik, soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften, Heilpädagogik, Rehabilitationspädagogik, Sonderpädagogik)
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (m/w/d)
Bei den zu besetzenden Arbeitsplätzen handelt es sich sowohl um Vollzeit- als auch um Teilzeitstellen, wobei verschiedenste Teilzeitmodelle möglich sind.
Die Arbeitsverhältnisse richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) einschließlich der besonderen Regelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst.
Die Eingruppierung erfolgt grundsätzlich in Entgeltgruppe S 8a TVöD.
Die Stadt Heinsberg bietet Ihnen als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes u. a. folgende Vorteile:
✅ Familienfreundlicher Arbeitgeber (Work-Life-Balance)
- vielfältige Teilzeitmodelle (nach Möglichkeit Unterstützung der individuellen Wünsche) und planbare Arbeitszeiten
- kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Erkrankung eines Kindes über den gesetzlichen Anspruch hinaus)
- längerfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Familienpflegezeit)
- grundsätzlich 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr zuzüglich 2 Regenerationstage
- zusätzliche arbeitsfreie Tage in der Regel an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag
- grundsätzlich zwei weitere bezahlte freie Nachmittage pro Jahr („Sonderregelungen“)
- toleranter und diskriminierungsfreier Arbeitgeber
✅ Finanziell attraktiver Arbeitgeber
- tarifvertraglich festgelegtes Entgelt
- regelmäßige Entgelterhöhungen durch zeitlich klar definierten Aufstieg in den sechs Erfahrungsstufen der Entgelttabelle sowie regelmäßige, pünktliche Zahlung des Entgelts
- Zahlung einer monatlichen Zulage für den Sozial- und Erziehungsdienst in Höhe von 130,- € (bei Teilzeitbeschäftigen erfolgt eine anteilige Zahlung)
- jährliche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld von ca. 85 %)
- monatliche Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen bei Vorliegen bzw. Abschluss eines entsprechenden Vertrages
- betriebliche Altersvorsorge bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse in Köln, die vollständig durch den Arbeitgeber finanziert wird
- zusätzliche, private Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung möglich
- Möglichkeit, eine individuelle leistungsorientierte Zusatzzahlung monatlich und/oder jährlich zu erhalten (leistungsorientierte Bezahlung)
- Möglichkeit des Fahrradleasings („Jobrad“)
✅ Sicherer Arbeitgeber
- Der insolvenzbedingte Verlust des Arbeitsplatzes ist ausgeschlossen.
- Alle Ansprüche sind tarifvertraglich klar geregelt und es bestehen Mitarbeitendenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung) mit weitgehenden Mitspracherechten.
✅ Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
- Grundsätzlich wird das BGM bei der Stadt Heinsberg als ganzheitliche Chance gesehen, den Mitarbeitenden einen möglichst angenehmen Arbeitsalltag zu ermöglichen.
- Neben einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und wiederkehrenden Gesundheitsangeboten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen steht das Wohl der einzelnen Mitarbeitenden im Vordergrund. Unter anderem sind bei der Stadt Heinsberg drei psychologische Ersthelfende tätig. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer externen psychologischen Beratung bzw. eines Coachings.
- Möglichkeit, anlassbezogen Supervisionen durchzuführen
- regelmäßige Gemeinschaftsveranstaltungen mit allen Mitarbeitenden, z. B. Betriebsausflug/Betriebsfest
- Die Stadt Heinsberg wurde im Sommer 2025 mit dem AOK/BGF-Gesundheitspreis ausgezeichnet.
✅ Fortbildungsangebote / berufliche Weiterentwicklung
Über allgemeine Fortbildungsangebote für alle Mitarbeitenden hinaus wird im Bedarfsfall auch die persönliche, berufliche Weiterentwicklung durch individuelle Förderungen ermöglicht.
Die Stadt Heinsberg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung der verschiedenen Geschlechter. Bewerbungen aller Geschlechter sind daher ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellter Personen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungsende ist der 29.11.2026.

oder per E-Mail an stadt@heinsberg.de.
Es wird gebeten, bei der Einreichung von Bewerbungsunterlagen auf Klarsichthüllen, Prospektmappen oder Schnellhefter zu verzichten.
Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen passenden, an Sie adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet und nicht zurückgesandt. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Für weitere Informationen zum Einstellungsverfahren steht Ihnen Herr Cordewener (Hauptamt) gerne zur Verfügung (Tel.: 02452/14-1010, E-Mail: stadt@heinsberg.de).
✅ Ich möchte mich bewerben!

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